Schließzylinder dürfen überstehen!

Sehr häufig hören wir die Aussage „Aber Schließzylinder dürfen doch nicht überstehen!“

Aber ist das wirklich so? Nein, und das kann technisch auch gar nicht funktionieren. Nach DIN beginnt ein Schließzylinder in der Regel bei 30/30 und kann in 5 mm Schritten pro Schließzylinderseite verlängert werden. Damit ist schon klar, dass bestimmte Zylinderlängen technisch nicht möglich sind.

Daher ist es zulässig, dass Schließzylinder 3 mm überstehen dürfen.

Zu beachten ist aber, dass natürlich ein Schutzbeschlag oder eine Schutzrosette montiert werden muss, sonst macht das Ganze wenig Sinn. Mehr dazu in unserem Video zum Thema.

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