Sehr häufig hören wir die Aussage „aber Schließzylinder dürfen doch nicht überstehen!“
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Aber stimmt, dass wirklich? Nein und das kann technisch so garnicht funktionieren. Ein Schließzylinder geht in in der Regel laut. DIN ab 30/30 los und kann in 5mm Schritten je Schließzylinderseite verängert werden. Damit alleine ist schon klar, dass einige Zylinderlängen technisch nicht möglich sind.
Daher ist es Zulässig, dass Schließzylinder 3mm überstehen dürfen.
Aber es ist zu beachten, dass natürlich ein Schutzbeschlag oder eine Schutzrosette mit verbaut sein müssen, sonst macht das ganze wenig Sinn. Mehr dazu in unserem Video dazu.